Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa. Lueck Media, Inh. Marco Lück, Zur Hege 4, 26188 Edewecht

 

§ 1 Geltung / Vertragszweck / Vertragsgegenstand

1.1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Leistungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

1.3.  Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.

 

§ 2 Leistungsumfang

2.1. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach dem vom Auftraggeber angenommenen Angebot und berücksichtigt die Wünsche und Angaben des Auftragggebers. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss er nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Ansonsten gelten diese als Erweiterung dieses Vertrags bzw. als neuer Auftrag.

2.2 Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftragnehmers kann der Auftragnehmer ihm den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit schriftlich darauf hingewiesen wurde.

2.3. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.

2.4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website und/oder des Onlineshops rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollte dem Auftragnehmer ein Schaden erwachsen, weil der Auftraggeber die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist er berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

§ 3 Preise und Zahlung

3.2. Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung, Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

Der Auftragnehmer ist nach Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Leistungen aus diesem Vertrag durch Drittanbieter erbringen zu lassen oder zwischen Auftraggeber und Drittanbieter zu vermitteln. Die Kosten für eine Vermittlung zwischen Auftraggeber und Drittanbieter werden gesondert berechnet und sind vom Auftraggeber anteilig im Voraus zu zahlen.

3.3. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

1.

des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,

2.

von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,

3.

von Aufwand für Lizenzmanagement,

4.

in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie

5.

außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, so kann der Auftragnehmer  Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz verlangen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

Der Auftraggeber rechnet Zahlungen zunächst auf ältere Schulden an. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann der Auftragnehmer Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von    50 %   des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

3.4. Abgesehen von Vorauszahlungen, die sofort fällig sind, sind die Rechnungen des Auftragnehmers durch Überweisung auf dessen Konto binnen 4 Wochen nach Rechnungsdatum fällig.

3.5. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug oder nimmt er die von dem Auftragnehmer ordnungsgemäß erbrachten Leistungen grundlos oder aus unerheblichen Gründen nicht ab, so ist der Auftragnehmer zur Zurückbehaltung seiner Leistungen berechtigt. Etwaige Nutzungsrechte gehen nur mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, von ihm erstellte Inhalte zu sperren oder den Zugang zu den Servern auf denen sich die Inhalte befinden bis zur Zahlung zu verweigern.

 

§ 4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

Ist für die Leistung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

Bei Verzögerungen infolge von

1.

Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers,

2.

unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,

3.

Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

4.2. Soweit der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, haftet er hierfür nicht.

4.3. Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

 

§ 5 Abnahme

5.1. Der Auftraggeber wird die Leistungen nach entsprechender Aufforderung durch den Auftragnehmer binnen einer Frist von 2 Wochen abnehmen und die Abnahme schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erklären.

5.2. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

1.

und der Auftraggeber daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 14 Werktagen, die Abnahme erklärt oder er die Abnahme innerhalb dieser Frist verweigert, ohne dem Auftragnehmer erhebliche Mängel detailliert mitzuteilen

2.

oder der Auftraggeber die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder den Auftragnehmer damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen beruht.

5.3. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

 

§ 6 Mitwirkungspflicht

6.1. Der Auftraggeber wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Websites fristgerecht zur Verfügung stellen.

6.2. Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit der Auftragnehmer keine Korrekturaufforderung erhält.

6.3. Der Auftraggeber ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen. Im Falle der Installation von Soft- oder Hardware vor Ort wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten, bzw. nach Absprache Zutritt zu den erforderlichen Räumen und Gegenständen verschaffen.

6.4. Wenn der Auftragnehmer dies für erforderlich hält, stellt der Auftraggeber eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

6.5. Sofern Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen wie z.B. einer Website auftreten, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Auftraggeber ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

 

§ 7 Nutzungsrechte

7.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches / ausschließliches / und ( nicht ) übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt der Auftragnehmer Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Auftraggebers, so ist der Nutzungszweck der Website/des Shops und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen.

Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes/Skripts besteht / besteht nicht / besteht nur für den Fall, dass der Auftragnehmer sein Geschäft aufgibt oder Insolvenz anmeldet / gegen gesonderte Vergütung.

7.2. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.

7.3. Der Auftraggeber versichert, dass von ihm bereitgestelltes Material nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Werden dennoch Rechte Dritter verletzt, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei.

7.4. Der Auftragnehmer nimmt für die Website ggf. auch Rechte Dritter in Anspruch, die dem Auftraggeber nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht.

7.5. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

7.6. Der Auftraggeber darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird der Auftragnehmer vom Urheber oder Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

7.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder ihn dabei zu unterstützen.

7.8. Werden dem Auftraggeber Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen des Auftragnehmers z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er ihn unverzüglich darüber informieren.

 

§ 8 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

8.1. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, dessen Logo und ein Impressum in die Websites des Auftraggebers einzubinden und diese miteinander und der Website des Auftragnehmer zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

8.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Auftraggebers in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

 

§ 9 Gewährleistung

9.1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden vom Auftragnehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Auftraggebers nachgebessert. Der Auftragnehmer behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Auftraggeber kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Der Auftraggeber wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 6.5.) beachten.

9.2. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

9.3. Schlägt die Nacherfüllung dreimalig innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

9.4. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne Weiteres auffallen, muss der Auftraggeber binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung schriftlich oder in Textform rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

 

§ 10 Haftung

10.1. Für Rechtsmängel und Garantien haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.2. Der Auftragsnehmer haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

10.3. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

 

§ 11 Pflicht des Auftraggebers zur Datensicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

 

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

12.1. Der Auftragnehmer speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers (z. B. Adresse und Bankverbindung).

Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

12.2. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

12.3. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

12.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sofern dies zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlich ist, nicht personenbezogene Daten an Drittanbieter weiterzugeben.

 

§ 13 Kündigung

13.1. Bei Pflegeverträgen kann der Auftraggeber frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

13.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 7 – Nutzungsrechte – und wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann der Auftragnehmer fristlos kündigen.

                                                                                                                                                                                         

§ 14 Mitteilungen

14.1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

14.2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

14.3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.

Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

 

§ 15 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Edewecht vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Edewecht vereinbart.